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Neues Coronavirus: So schützen wir uns (aktualisiert am 09.03.2020)

Plakat BAG 5.3.2020

Richtlinien des Rektorats der Universität Basel

Die Universitätsleitung hat am 9. März aufgrund der Einschätzung der aktuellen Lage folgende Richtlinien beschlossen:

Der Vorlesungsbetrieb geht regulär weiter
  • Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen der Universität Basel, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und bei denen die anwesenden Personen darum teilweise nicht bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise Antrittsvorlesungen oder Ringvorlesungen. Bei diesen Veranstaltungen muss der Veranstalter eine Präsenzliste mit Namen, Vornamen und Telefonnummer erstellen.
Bei Auftreten von Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten) bzw. einer Rückkehr aus betroffenen Gebieten gilt für Studierende und Mitarbeitende der Universität Basel:
  • Bleiben bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation) 
  • Rufen nur dann eine Ärztin/einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert:
    • Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
    • Atemnot
    • Atemwegssymptome, die sich verschlimmern
  • Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen Symptome auftreten.
    Die bisherigen Einschränkungen für Angehörige, die in einem betroffenen Gebiet waren, gelten nicht mehr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
Betrieb der universitären Bibliotheken, der Mensen/Cafeterien und des Unisports
  • Die universitären Bibliotheken sind regulär zugänglich. Alle Nutzerinnen und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass keinen Zutritt hat, wer grippeähnliche Symptome aufweist und/oder mit einer bestätigten erkrankten Person engen Kontakt hatte.   
  • Die Verpflegungseinrichtungen der Universität Basel bleiben regulär geöffnet.
  • Die Unisport-Angebote finden grundsätzlich statt, es gelten jedoch bis auf weiteres folgende Sonderregeln:mEs wird auf Angebote mit nahem Körperkontakt, wie zum Beispiel Paartanz und Boxen verzichtet. Alle Kursleiter/-innen weisen die Teilnehmenden vor jedem Kursbeginn auf die Hygienemassnahmen des Bundes hin.  Bei allen Kursen ohne Anmeldung müssen sich gemäss den Vorgaben des Bundes pro Lektion alle Teilnehmer/-innen auf die Unisport-Einschreibeliste eintragen.
Kongressbesuche im In- und Ausland
  • Die Universitätsleitung empfiehlt den Angehörigen der Universität Basel, von der Teilnahme an Kongressen bis auf weiteres abzusehen.
Regelung für Veranstaltungen mit Freizeitcharakter
  • In den Räumlichkeiten der Universität Basel sind Veranstaltungen mit Freizeitcharakter wie Apéros grundsätzlich nicht erlaubt.

Fragen zum Thema Studium, Lehre und Forschung im Kontext der Ausbreitung des neuen Coronavirus können der Task Force über die E-Mail-Adresse corona@unibas.ch gestellt werden. Die Webseite www.unibas.ch/corona wird laufend aktualisiert.