Die Departementsleitung

Die Departementsleitung führt die Geschäfte des Departements. In dringenden Fällen
ist die Departementsleitung berechtigt, Geschäfte der Departementsversammlung zu
erledigen – vorbehaltlich deren späterer Zustimmung.

Departementsleitung & stellvertretende Departementsleitung

Mittelbauvertretung

Geschäftsleiter

Geschäftsleiterin ad interim