Die Departementsleitung
Die Departementsleitung führt die Geschäfte des Departements. In dringenden Fällen
ist die Departementsleitung berechtigt, Geschäfte der Departementsversammlung zu
erledigen – vorbehaltlich deren späterer Zustimmung.
Die Departementsleitung führt die Geschäfte des Departements. In dringenden Fällen
ist die Departementsleitung berechtigt, Geschäfte der Departementsversammlung zu
erledigen – vorbehaltlich deren späterer Zustimmung.